Zu den unabhängigen hoheitliche Einrichtungen zählen diejenigen hoheitliche Einrichtungen, die eine klar bestimmte Aufgabe haben und der parteipolitischen Auseinandersetzung entzogen sind. Das sind die Zentralbank, die Aufsichtsämter zur Regulierung und Überwachung bestimmter Teile des gesellschaftlichen Geschehens (Wettbewerb, Kreditwesen, Börsenwesen, Versicherungswesen, Telekommunikation, Verkehrswesen, Umweltschutz usw.), die Gerichte, die Rechnungshöfe. Sie nehmen ihre Aufgabe unparteiisch wahr und tragen auf ihrem Gebiet zum längerfristigen Gemeinwohls bei. Ihrer Fähigkeit, anderen Wirtschaftssubjekten Auflagen zu machen, steht die Verpflichtung zu Information, Transparenz und Rechenschaft gegenüber. Diese Verpflichtung ist die Grundlage ihrer Unabhängigkeit sowie die Basis ihrer Glaubwürdigkeit und Akzeptanz bei den Bürgern.
Um die Autonomie der unabhängigen hoheitlichen Einrichtungen zu sichern, bestehen ihre jeweiligen Lenkungsorgane aus anerkannten Experten, die mindestens zu drei Vierteln von anderen unabhängigen hoheitlichen Einrichtungen, von unabhängige Einrichtungen der Zivilgesellschaft (wie den Fakultäten für Staats-, Wirtschafts- und/oder Rechtswissenschaften) oder durch Kooptation ernannt werden. Höchstens ein Viertel der Mitglieder kann von staatlichen Organen bestimmt werden.
Besonders gesichert ist die Unabhängigkeit der Zentralbank . Sie hat die Aufgabe, unter Berücksichtigung der Qualitätsänderungen
- ein stabiles Preisniveau von Sozialprodukt (Stromgröße) und Sachvermögen (Bestandsgröße) sowie
- ein stabilitätsgerechtes Verhältnis zwischen Geld- und Sachvermögen der inländischen Sektoren
zu wahren.