Die unabhängigen Einrichtungen der Zivilgesellschaft haben einen privatrechtlichen Status und nehmen Funktionen wahr, zu denen die staatlichen Organe schlecht geeignet sind. Dazu gehören insbesondere eine wachsame und kritische Information der Bürger über das Tun und Lassen der staatlichen Organe. Diese Einrichtungen werden durch private Beiträge und Spenden sowie durch Verkaufserlöse finanziert und nehmen weder finanzielle noch andere Zuwendungen staatlicher Organe an. Sie
- führen Erhebungen über die Meinung der Bürger zu grundlegenden Problemen des wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Lebens durch
- unterhalten zwei öffentliche Register (siehe oben):
- ein Register der Inkonsistenzen
- ein Register der Fehlanreize
- veröffentlichen regelmäßig quantitative Analysen der mittel- und langfristigen makroökonomischen Entwicklung und eine Einschätzung der künftigen Entwicklungsaussichten (unter verschiedenen Hypothesen)
- unterbreiten der Öffentlichkeit Reformvorschläge (siehe oben)
- beurteilen die Regierungsprogramme (siehe oben)