Repräsentative Demokratie: Verhältniswahl – Mehrheitswahl

In der repräsentativen Demokratie werden die Mitglieder der parlamentarischen Instanzen (Bundestag – Bundesrat, Nationalversammlung – Senat, Unterhaus – Oberhaus) durch direkte oder indirekte Wahl bestimmt. Diese Instanzen üben wesentliche Teile der von den Bürgern ausgehenden Staatsgewalt aus.

In keinem Land mit repräsentativer Demokratie ist das Kriterium der Aufhebungsmöglichkeit erfüllt. Das schwächt den Rückhalt dieser Demokratieform bei den Bürgern. Die einzige Ausnahme ist die Schweiz, deren Staatsform sich jedoch auf gewissen Gebieten der direkten oder partizipativen Demokratie annähert.

Verhältniswahl

In Ländern mit Verhältniswahlrecht, gibt es relativ viele Parteien. In der Regel stellt jede Partei ihre eigene Wahlliste auf. Für den Bürger ist es nicht möglich, sich für den einen oder anderen Kandidaten auf einer Liste auszusprechen. Ferner gibt es eine Aufsplitterung der Parteienlandschaft, die die Regierungsbildung erschwert. Der Bürger kann kaum voraussehen, geschweige denn darüber entscheiden, welche Koalition zustande kommt. Das von den Koalitionspartnern nach der Wahl oft unter Zeitdruck ausgehandelte Regierungsprogramm ist in der Regel unpräzis und inkohärent. Der anschließende Wettlauf der Koalitionspartner um Einfluss schwächt die Regierung und macht sie unstabil.

Das System der Verhältniswahl erfüllt zwar das Kriterium der auseichenden Vielfalt der Regierungsprogramme, aber nicht die der vorherigen Bekanntheit oder der höchstmöglichen Kohärenz. Auch eine Aufhebungsmöglichkeit bestehender Regelungen gibt es nicht. Von den vier Kriterien für die Bürgerakzeptanz genügt es nur einem.

Mehrheitswahl

In Ländern mit Mehrheitswahlrecht ist die Zahl der Parteien beschränkt. Meist dominieren zwei große Parteien, die jeweils ihren Kandidaten aufstellen. Die Wähler können die Kandidaten ihres Wahlkreises und das von ihnen vertretene Wahlprogramm persönlich kennen lernen und mehrheitlich den Kandidaten in das Parlament entsenden, der das von ihnen bevorzugte Wahlprogramm vertritt. Dies führt zu einer engeren Beziehung zwischen Bürgern und Kandidaten und macht letztere weniger von der Partei abhängig. Da die Kandidaten kleiner Parteien nur wenig Chancen haben, in einen Wahlkreis die Mehrheit zu erlangen, verhindert dieses Wahlverfahren eine Aufsplitterung der Parteien und führt in der Regel zu eindeutigen Mehrheitsverhältnissen im Parlament. Da Koalitionen nur selten notwendig sind, ist die Bildung einer stabilen Regierung einfacher und für die Bürger besser voraussehbar. Die Regierung kann das den Bürgern bekannte Wahlprogramm als Regierungsprogramm übernehmen und braucht es nicht erst nach der Wahl aushandeln.

Dieses Systems hat den Vorteil übersichtlich zu sein. Sein Resultat ist ein den Bürgern bereits vor der Wahl bekanntes Regierungsprogramm, für dessen Kohärenz die siegreiche Partei einsteht.

Das Mehrheitswahlsystem hat den großen Nachteil, dass den Bürger in der Regel nur die Wahl zwischen den Programmen der beiden großen Parteien gelassen wird. Weitere Alternativen gibt es praktisch nicht. Die Voraussetzungen einer ausreichenden Vielfalt der Programme und der Aufhebungsmöglichkeit gesetzlicher Bestimmungen sind nicht erfüllt.

Damit sind zwei Kriterien für die Bürgerakzeptanz erfüllt und zwei nicht. Dies fördert die Politikverdrossenheit der Bürger, zumal die etablierten Parteien im Laufe der Zeit dazu neigen, in ihrem relativ gesicherten politischen Duopol zu verkrusten.

Zwischenergebnis

In der Praxis gibt es vielfältige Versuche, durch Einführung von Mischsystemen die Vorteile von Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht zu kombinieren und ihre Nachteile zu vermindern. Trotzdem genügen sie nur einem oder zwei der Kriterien für die Bürgerakzeptanz. Das Verhalten vieler parlamentarischer Instanzen stößt im Laufe der Zeit immer häufiger auf Unverständnis, zumal die repräsentativen Instanzen in den Augen vieler Bürger ein ausgeprägtes Eigenleben entwickelt haben, ohne die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Die Bürger sehen heute kaum noch, wie sie einen erkennbaren Einfluss auf das staatliche Geschehen nehmen können. Viele fühlen sich politisch weitgehend entmündigt.

Jene, die trotzdem an der Politik interessiert bleiben, finden im Angebot der Parteien kaum ein kohärentes Projekt, das auf das längerfristige Gemeinwohl ausgerichtet ist und eine nachhaltige Wirksamkeit verspricht. Unzufriedenheit, Resignation und Politikverdrossenheit sind die Folgen. Der Verzicht vieler Bürger auf das Ausüben des Wahlrechts, Protestwahlen oder Protestaktionen machen die bestehenden Strukturen noch ineffizienter.

Natürlich sind die verschiedenen Fehlentwicklungen in den betreffenden Ländern unterschiedlich stark ausgeprägt. Allerdings hat es den Anschein, dass sie um so stärker sind, je ausgeprägter das Verhältniswahlrecht ist. Zu dieser Entwicklung dürfte auch beigetragen haben, dass in einer weltoffenen Gesellschaft mit Verhältniswahlrecht der gestiegene Einfluss einer größeren Anzahl von Volksgruppen das Meinungsspektrum heterogener und das Akzeptieren jedes politischen Programms schwieriger macht.

Diese Entwicklungen sind struktureller Art und weitgehend irreversibel.