Die Bürger einer leistungsfähigen Demokratie haben ein Recht auf Information, insbesondere auf diejenigen, die mit dem längerfristigen Gemeinwohl zusammenhängen und die öffentliche Sicherheit nicht gefährden.. Dem Informationsrecht der Bürger steht eine Informationspflicht derjenigen gegenüber, die diese Informationen erstellen und verwalten. Sie besteht insbesondere gegenüber denjenigen, deren Merkmale erhoben werden.
Die Informationspolitik der staatlichen Organe
- legt besonderes Gewicht auf Daten von allgemeinem Interesse, wie Gesetze, Verordnungen; Statistiken, Erhebungen, Berichte. Es handelt sich um Elemente, die es den Bürgern erleichtern, ihre Verantwortung in der Gesellschaft sachgerecht wahrzunehmen
- verbreitet die vorstehend genannten Informationen weit und schnell, damit die Bürger auch auf neue Situationen zügig und konstruktiv reagieren können
- macht die Informationen für die Bürgern leicht zugänglich. Das gilt insbesondere für diejenigen Daten, die die staatlichen Organe ohnehin erstellen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können und deren Ermittlung die Bürger bereits mit ihren Abgaben (Steuern) finanziert haben. Diese Informationen sind den Bürgern kostenlos oder zum Selbstkostenpreis für die Datenträger zugänglich.
Von den staatlichen Organen kann nicht erwartet werden, dass sie die Öffentlichkeit kritisch über ihre eigene Tätigkeit informieren. Das können nur Einrichtungen, die nicht zu den staatlichen Organen gehören, wie die unabhängigen Einrichtungen der Zivilgesellschaft sowie die unabhängige Medien. Für sie ist die sachliche Information der Öffentlichkeit gleichzeitig die Grundlage dafür, dass die Autonomie dieser Einrichtungen von den Bürgern anerkannt und geschätzt wird.
Sie informieren die Öffentlichkeit unparteiisch über
- die Ergebnisse ihrer Bürgerbefragungen zu den grundlegenden Problemen des wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Lebens
- die Entwicklung zweier Register, deren Eintragungen die stattlichen Organe darin unterstützen, dem längerfristigen Gemeinwohl abträgliche Elemente in den Rahmenbedingungen zu eliminieren oder möglichst gering zu halten, d.h.
- ein Register der Inkonsistenzen, d.h. der Maßnahmen und Anreize, die unter einander und/oder mit dem längerfristigen Gemeinwohl unvereinbar sind (Inkonsistenzregister)
- ein Register der Fehlanreize, die Politiker und Bürger dazu bewegen, dem längerfristigen Gemeinwohl zuwider zu handeln
- ihre quantitativen Analysen der längerfristigen makroökonomischen Entwicklung sowie ihre Einschätzung der künftigen Entwicklungsaussichten
- ihre Reformvorschläge), wie aktuelle und absehbare Fehlentwicklungen vermieden oder beseitigt werden können
- ihre Beurteilungen der Regierungsprogramme
- ex ante, d.h. inwieweit die von den Parteien ausgearbeiteten Regierungsprogramme sowie andere bedeutende politische Vorschläge konsistent und geeignet sind, das mittelfristige Gemeinwohl zu fördern
- ex post, d.h. gegen Ende der Legislaturperiode in wie weit das Regierungsprogramm ausgeführt wurde und beurteilen die Faktoren, die die Ausführung beeinträchtigten
Die Medien (Presse, Radio, Fernsehen) genießen eine doppelte Sonderstellung. Eine spezielle Rechtsgrundlage gewährt ihnen den ausdrücklichen Schutz bei der Ausübung ihrer Tätigkeit (Presse-, Rede- und Meinungsfreiheit). Darüber hinaus genießen sie das Privileg, ein weites Publikum ansprechen zu können z.b über aktuelle Nachrichten. Diese Sonderstellung verpflichtet jedes Medium zu einer speziellen staatsbürgerlichen Verantwortung gegenüber seinem Publikum. Der Verhaltenskodex eines jeden Mediums enthält die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Dazu gehört auch, einen Teil seiner Aktivität den Informationen im allgemeinen Interesse zu widmen und auf die Darstellung brutaler Gewalt zu verzichten.