Bestimmung der Leitlinien der Politik durch Bürger

Rolle der staatlichen Organe

Da in der partizipativen Demokratie die Bürger mit der Wahl des Regierungsprogramms selbst die Leitlinien der Politik bestimmen, kann diese Funktion nicht länger bei anderen Organen (Staatsoberhaupt, Parlament oder Regierung) liegen. Diese Funktionsverlagerung verändert grundlegend die Aufgaben der staatlichen Organe.

Parlament

Die von den Bürgern bei der Wahl des Regierungsprogramms im ersten Wahlgang abgegebenen Stimmen bestimmen auch die Zusammensetzung des Parlaments. In ihm sind entsprechend dem Verhältniswahlrecht alle Parteien vertreten, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen Stimmen erhielten. Somit können auch kleine und neue Parteien, die die Schwelle von fünf Prozent überschritten haben, in das Parlament einziehen und dort ihre Ansicht vertreten.

In einer partizipativen Demokratie kommt dem Parlament eine Überwachungs- und Repräsentierungsfunktion zu. Es

  • überwacht und kommentiert die Umsetzung des von den Bürgern gewählten Regierungsprogramms durch die Regierung, kann den Willen der Bürger, d.h. die Durchführung des Programms aber nicht beeinträchtigen, auch nicht durch Gesetze.
  • repräsentiert die Meinungsvielfalt der Bürger, d.h. es bietet allen von den Bürgern nach dem Verhältniswahlrecht bestimmt Repräsentanten die Möglichkeit, ihre Ansichten an gewichtiger Stelle frei und für alle zugänglich auszudrücken.

Es kann nie ausgeschlossen werden, dass sich im Lauf der Legislaturperiode unerwartet schwerwiegende Ereignisse einstellen, die eine baldige Entscheidung verlangen. Da in einem solchen Fall die notwendigen Maßnahmen offensichtlich sind, können sie vom Parlament mit zwei Dritteln seiner Mitglieder beschlossen werden. Treten unerwartet schwerwiegende Ereignisse nach Ablauf der halben reguläre Wahlperiode auf, kann das Parlament mit zwei Dritteln seiner Mitglieder eine Anpassung des Regierungsprogramms beschließen.

Wird der Staat plötzlich durch Gewalt in seinen Grundfesten bedroht, kann das Parlament dem Staatsoberhaupt Sofortmassnahmen vorschlagen.

Staatsoberhaupt

Im Interesse der Stabilität des Staates wählen die Bürger das Staatsoberhaupt für eine Amtszeit von sieben Jahren. Das Staatsoberhaupt ernennt auf Vorschlag der Partei, dessen Regierungsprogramm von den Bürgern gewählt wurde (Regierungspartei), die Mitglieder der Regierung und verkündet die von der Regierung vorgeschlagenen Gesetze.

Regierung

Im Sinn einer arbeitsfähigen Regierung mit möglichst klar umrissenen Zuständigkeiten, besteht sie aus einer begrenzten Zahl von (z.B. neun oder elf) Mitgliedern. Sie werden vom Staatsoberhaupt auf Vorschlag der Regierungspartei ernannt. Die Regierung führt das von den Bürgern gewählte Regierungsprogramm aus.

Die Amtszeit der Regierung beträgt fünf Jahre, damit während der Legislaturperiode auch die ersten Ergebnisse von Projekten mit langer Anlaufszeit erkennbar werden können.